DFB-Sportgericht
23.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Absteiger 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 23.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Nach dem Bundesligaspiel gegen Bayer Leverkusen am 3. März 2024 kam es im Oberrang zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen Kölner und Leverkusener Anhängern. Kölner Zuschauer schlugen hierbei auf Leverkusener Anhänger und dort eingesetzte Ordner ein. Hierbei wurde ein Gästeordner von einem Faustschlag verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Eine weitere Ordnerin wurde beim Versuch, die Kölner Zuschauer aufzuhalten, leicht an der Hand verletzt. Da der 1. FC Köln anschließend vier Täter ermittelte, wurde die dafür vorgesehene Geldstrafe von mindestens 20.000 Euro auf 12.000 Euro reduziert.
Zudem warfen Kölner Zuschauer während des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 15. März 2024 eine Glasflasche und mindestens drei weitere Gegenstände in Richtung Leipziger Spieler. Dafür gab es eine Geldstrafe von 11.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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