DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für FC Augsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Augsburger Zuschauer während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 21. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für etwa zweieinhalb Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Während der Bundesligapartie gegen RB Leipzig am 10. Februar 2024 warfen Augsburger Anhänger erneut diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Das Spiel musste aufgrund dessen für insgesamt eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Bremens Sugawara
Das DFB-Sportgericht hat Sugawara von Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Karazor
Das DFB-Sportgericht belegt Atakan Karazor vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

2000 Euro Geldstrafe für Essens Vorstandsvorsitzenden Pfeifer
Das DFB-Sportgericht belegt Marc-Nicolai Pfeifer, den Vorstandsvorsitzenden des Drittligisten Rot-Weiss Essen, im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.