DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
In der 12. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 20. Januar 2024 warfen Kölner Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Schokomünzen, auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für knapp fünf Minuten unterbrochen werden.
Darüber hinaus warfen Kölner Zuschauer aus demselben Grund in der 55. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen am 16. Februar 2024 ebenfalls diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf das Feld. Die Partie musste deshalb für drei Minuten unterbrochen werden. In beiden Fällen gab es Strafen in Höhe von jeweils 10.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.