DFB-Sportgericht
197.875 Euro Geldstrafe für Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 197.875 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 66.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 5. November 2023 zündeten Braunschweiger Anhänger mindestens 69 Böller, 42 Bengalische Feuer, 15 Rauchtöpfe, sieben Raketen, fünf Feuerwerksbatterien sowie zwei Leuchtspuren. Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurde die Partie 4:45 Minuten verspätet angepfiffen. In der 41. Minute warf ein Braunschweiger Zuschauer ein Bengalisches Feuer auf das Spielfeld, was zu einer Unterbrechung von 1:15 Minuten führte, in der 52. Minute musste das Spiel für 1:15 Minuten unterbrochen werden, weil zwei weitere Bengalische Feuer aus dem Braunschweiger Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen wurden. In 89. Minute warfen Braunschweiger Zuschauer erneut fünf Bengalische Feuer auf das Spielfeld, nach Spielende drei weiteren in den Nachbarblock.
Darüber hinaus zerstörten Braunschweiger Anhänger vor Spielbeginn auf der gesamten Länge des Gästebereichs mittels eines "Nothammers" die Sicherheitsverglasung. Auch die Stahlabtrennung zum Heimbereich wurde massiv beschädigt. Imgesamten Spielverlauf wurden im Gästebereich zudem 352 Sitzschalen beschädigt. Teilweise wurden Sitze mitsamt der Stahl-Unterkonstruktion in den Unterrang geworfen. Weitreichende Sachbeschädigungen entstanden auch im Sanitärbereich. Die Höhe der Sachbeschädigungen betrug laut Angaben von Hannover 96 122.483,16 Euro.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.

Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem
Das Sportgericht des DFB hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.