DFB-Sportgericht
18.975 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.975 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Drittligaspiels bei Waldhof Mannheim am 15. März 2024 überwanden mindestens 30 Bielefelder Anhänger ohne Kontrolle den Einlassbereich und verletzten dabei zwei Ordner. Darüber hinaus zündeten Bielefelder Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 20 Bengalische Fackeln und feuerten mindestens fünf Raketen ab, woraufhin die Partie für ungefähr zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Würzburgs Farahnak
Das Sportgericht des DFB belegt Ebrahim Farahnak vom Drittligisten FC Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht belegt Mannheim wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit 100.000 Euro Geldstrafe und zwei Heimspielen Zuschauerteilausschluss, eins davon auf Bewährung.

Zwei Spiele Sperre für Mannheims Thalhammer
Das Sportgericht des DFB belegt Maximilian Thalhammer vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.