DFB-Sportgericht
18.100 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor dem Drittligaspiel bei der SpVgg Unterhaching am 28. April 2024 wurde festgestellt, dass im Münchner Fanblock ein etwa 30 Meter langes Banner zwei Fluchttore in den Innenbereich versperrte, eines davon vollständig. Dieses Banner wurden trotz entsprechender Stadiondurchsage zunächst weder verändert noch abgehängt. Nachdem sich Einsatzkräfte der Polizei etwa fünf Minuten vor dem geplanten Spielbeginn vor den Gästeblock begaben, wurde die Zaunfahne nach oben und kleinere Banner nach unten gehängt beziehungsweise entfernt. Zu einer weiteren lagemäßigen Veränderung des Banners waren die 1860-Anhänger nicht bereit. Nachdem im Innenbereich hinter dem Tor die Anzahl der Polizei- und Sicherheitskräfte verstärkt wurde, konnte das Spiel mit einer Verzögerung von ungefähr 26 Minuten beginnen.
Zudem warfen Münchner Zuschauer während der Partie mindestens zehn Becher und Flaschen in Richtung des Spielfelds. Darüber hinaus zündeten Gäste-Anhänger in der 67. Minute mindestens zwölf Bengalische Fackeln und zwei Rauchkörper und schossen mindestens zweimal Leuchtspurmunition ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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