DFB-Sportgericht
180.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 180.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 60.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 14. April 2024 entfernten Hannoveraner Zuschauer vier Trenngitter zwischen den beiden Gästeblöcken und warfen diese auf die Laufbahn. Zudem demontierten sie zahlreiche Sitzschalen und warfen diese ebenfalls auf die Laufbahn.
Darüber hinaus zündeten Hannoveraner Anhänger im Rahmen der Begegnung mehr als 130 pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Böller, Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Blinker. Einer der Rauchtöpfe wurde Richtung eines Ordners geworfen, teilweise wurden auch Raketen in Richtung der heimischen Zuschauerblöcke geschossen, wobei auch Zuschauer getroffen wurden. In der 46. Minute musste die Begegnung ferner für drei Minuten unterbrochen werden, als Hannoveraner und Braunschweiger Anhänger gleichzeitig Pyrotechnik abbrannten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.

Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem
Das Sportgericht des DFB hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.