DFB-Sportgericht
180.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 180.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 60.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 14. April 2024 entfernten Hannoveraner Zuschauer vier Trenngitter zwischen den beiden Gästeblöcken und warfen diese auf die Laufbahn. Zudem demontierten sie zahlreiche Sitzschalen und warfen diese ebenfalls auf die Laufbahn.
Darüber hinaus zündeten Hannoveraner Anhänger im Rahmen der Begegnung mehr als 130 pyrotechnische Gegenstände wie Raketen, Böller, Bengalische Feuer, Rauchtöpfe und Blinker. Einer der Rauchtöpfe wurde Richtung eines Ordners geworfen, teilweise wurden auch Raketen in Richtung der heimischen Zuschauerblöcke geschossen, wobei auch Zuschauer getroffen wurden. In der 46. Minute musste die Begegnung ferner für drei Minuten unterbrochen werden, als Hannoveraner und Braunschweiger Anhänger gleichzeitig Pyrotechnik abbrannten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.