DFB-Sportgericht
18.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 25. November 2023 zeigten Leverkusener Anhänger ein Banner mit diskriminierendem Inhalt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Gladbachs Reitz
Das DFB-Sportgericht belegt Rocco Reitz vom Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Zwei Spiele Sperre gegen Mannheims Boyd
Das Sportgericht des DFB belegt Terrence Boyd vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Carlsen
Das Sportgericht des DFB sperrt Fredrik Carlsen vom FC Ingolstadt 04 wegen Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangener sportwidriger Handlung für drei Drittligaspiele. Luca Erlein von der TSG Hoffenheim II muss zweimal aussetzen.