DFB-Sportgericht
17.500 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 24. September 2023 zündeten Dresdener Zuschauer mindestens 50 Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Futsal-Bundesligaspiele Sperre für Pfarrkirchens Berovic
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Das DFB-Sportgericht verhandelt am Donnerstag ab 12.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt am Main den Einspruch von Schalke-Stürmer Edin Dzeko gegen eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Geleitet wird die mündliche Verhandlung von Stephan Oberholz.

8000 Euro Geldstrafe und Auflage für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro.