DFB-Sportgericht
16.600 Geldstrafe für den Halleschen FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und wegen eines diskriminierenden, unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 12. August 2023 warf ein Hallenser Anhänger einen Knallkörper auf den Rasen. Darüber hinaus wurden im Hallenser Zuschauerblock 31 Bengalische Feuer und Rauchkörper abgebrannt. Zudem beleidigte ein Hallenser Zuschauer den Fürther Spieler Julian Green in der zweiten Halbzeit mehrmals durch rassistische Zurufe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.