DFB-Sportgericht
16.600 Geldstrafe für den Halleschen FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und wegen eines diskriminierenden, unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 12. August 2023 warf ein Hallenser Anhänger einen Knallkörper auf den Rasen. Darüber hinaus wurden im Hallenser Zuschauerblock 31 Bengalische Feuer und Rauchkörper abgebrannt. Zudem beleidigte ein Hallenser Zuschauer den Fürther Spieler Julian Green in der zweiten Halbzeit mehrmals durch rassistische Zurufe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

66.950 Euro Geldstrafe für Alemannia Aachen
Das Sportgericht des DFB hat den Drittligisten Alemannia Aachen mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Levels
Das DFB-Sportgericht belegt Janou Levels vom Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Mönchengladbachs Castrop
Das DFB-Sportgericht belegt Jens Castrop von Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen.