DFB-Sportgericht
16.600 Geldstrafe für den Halleschen FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und wegen eines diskriminierenden, unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 12. August 2023 warf ein Hallenser Anhänger einen Knallkörper auf den Rasen. Darüber hinaus wurden im Hallenser Zuschauerblock 31 Bengalische Feuer und Rauchkörper abgebrannt. Zudem beleidigte ein Hallenser Zuschauer den Fürther Spieler Julian Green in der zweiten Halbzeit mehrmals durch rassistische Zurufe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

118.200 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitligist Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 118.200 Euro.

DFB-Präsidium beschließt neuen Strafzumessungsleitfaden
Das DFB-Präsidium hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften beschlossen.

Zwei Freundschaftsspiele Sperre für Münsters Tikvic
Das Sportgericht des DFB belegt Antonio Tikvic von Preußen Münster wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Freundschaftsspielen.