DFB-Sportgericht
16.600 Geldstrafe für den Halleschen FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und wegen eines diskriminierenden, unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 12. August 2023 warf ein Hallenser Anhänger einen Knallkörper auf den Rasen. Darüber hinaus wurden im Hallenser Zuschauerblock 31 Bengalische Feuer und Rauchkörper abgebrannt. Zudem beleidigte ein Hallenser Zuschauer den Fürther Spieler Julian Green in der zweiten Halbzeit mehrmals durch rassistische Zurufe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.

DFB-Sportgericht reduziert Strafe für Lok Leipzig
Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des Regionalligisten Lok Leipzig gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus teilweise abgeholfen und das Urteil vom 4. November 2025 abgeändert.