DFB-Sportgericht
163.350 Euro Geldstrafe für VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 163.350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 54.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Beim Einlaufen der Mannschaften vor dem DFB-Pokalspiel bei Eintracht Braunschweig am 18. Oktober 2022 brannten Wolfsburger Zuschauer 32 Bengalische Feuer ab und schossen neun Leuchtkugeln in die Luft in Richtung des Spielfeldes. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um knapp zwei Minuten.
Wenige Minuten nach Spielbeginn flog zudem eine Leuchtkugel aus dem Wolfsburger Zuschauerbereich in unmittelbare Nähe des Schiedsrichters auf den Rasen, was eine kurzzeitige Spielunterbrechung zur Folge hatte. Darüber hinaus zündeten Wolfsburger Anhänger während und nach der Partie noch mindestens 41 weitere Bengalische Feuer und schossen 15 weitere Leuchtkugeln ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
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