DFB-Sportgericht
16.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 20. Oktober 2023 brannten Braunschweiger Zuschauer 16 Bengalische Feuer ab. Zudem wurden in der elften Minute per Fernzünder mutmaßlich durch Anhänger von Hannover 96 mehrere rote Rauchkörper unterhalb der Gästetribüne gezündet, von denen zwei anschließend von Braunschweiger Zuschauern auf den Rasen geworfen wurden. Das Spiel wurde daraufhin für drei Minuten unterbrochen. Vom Sportgericht sanktioniert wurden hiervon allerdings nur die 16 Bengalischen Feuer, die weitere Pyrotechnik und die Spielunterbrechung hingegen nicht.
Im Anschluss an die Unterbrechung verließen ungefähr 20 Braunschweiger Anhänger den Gästeblock, um nach weiterer versteckter Pyrotechnik zu suchen und die Reisebusse auf mögliche Schäden und Diebstahl zu überprüfen. Der Ordnungsdienst verhinderte das Vordringen in Richtung Stadionparkplatz. Braunschweiger Anhänger warfen Pyrotechnik und sonstige Gegenstände, unter anderem Absperrgitter. Es kam ferner zu Sachbeschädigungen an Fahrzeugen der Feuerwehr und des DRK.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.