DFB-Sportgericht
15.600 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor der Zweitligapartie beim VfL Osnabrück am 19. Mai 2024 überrannten zunächst etwa zehn bis 15 Berliner Zuschauer die Einlasskontrolle, wobei die dortigen Ordnungskräfte geschubst, gestoßen und geschlagen wurden. Es folgte eine weitere Gruppe von knapp 260 Hertha-Anhängern, die ebenfalls unkontrolliert den Gästeeingang stürmte, dann aber von Ordern und der Polizei aufgehalten wurde. Darüber hinaus zündeten Berliner Zuschauer in der 47. Spielminute einen Rauchtopf.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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