DFB-Sportgericht
13.300 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 13.300 Euro belegt.
In der 30. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. Oktober 2023 wurde der Kaiserslauterer Spieler Ragnar Ache beim Torjubel von einer Plastikflasche am Kopf getroffen, woraufhin er zu Boden ging. Ache blieb unverletzt und konnte im Anschluss weiterspielen. Zudem warf ein Düsseldorfer Zuschauer in der 51. Minute einen Böller in den Innenraum. Im weiteren Spielverlauf zündeten die Heimanhänger zwei Bengalische Feuer.
Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Zuschauer auch in der 63. Minute des DFB-Pokalspiels bei der SpVgg Unterhaching am 31. Oktober 2023 ein Bengalisches Feuer ab.
Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

30.800 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Mainzer Nebel
Das Sportgericht des DFB belegt Paul Nebel vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.