12.250 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Drittligaspiel gegen Jahn Regensburg am 21. April 2024 zündeten Ulmer Zuschauer 31 Bengalische Fackeln und vier Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4050 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während und nach dem Drittligaspiel gegen Jahn Regensburg am 21. April 2024 zündeten Ulmer Zuschauer 31 Bengalische Fackeln und vier Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.