DFB-Sportgericht
1200 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt.
Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 1. September 2023 entzündeten Braunschweiger Anhänger zwei Böller.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Bremens Arfaoui
Das DFB-Sportgericht belegt Amira Arfaoui vom Frauen-Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen die Gegnerin mit einer Sperre von zwei Spielen.

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.