DFB-Sportgericht
1200 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalspiels bei Hertha BSC am 6. Dezember 2023 zündeten Hamburger Zuschauer zwei Blinker.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Sportgericht verhandelt Otele-Einspruch mündlich
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Freitag (ab 12.30 Uhr) am DFB-Campus den Einspruch von Philip Otele vom Hamburger SV gegen eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.

Drei Spiele Sperre für Schweinfurts Celebi
Das DFB-Sportgericht belegt Ekin Celebi vom Drittligisten 1. FC Schweinfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen der 3. Liga.

Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Otele
Das DFB-Sportgericht belegt Philip Otele vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.