DFB-Sportgericht
101.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 101.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 30. September 2023 zündeten Berliner Zuschauer 60 Bengalische Feuer und vier Rauchtöpfe. Darüber hinaus brannten Berliner Anhänger am 31. Oktober 2023 im Laufe des DFB-Pokalspiels beim VfB Stuttgart 37 pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Karazor
Das DFB-Sportgericht belegt Atakan Karazor vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

2000 Euro Geldstrafe für Essens Vorstandsvorsitzenden Pfeifer
Das DFB-Sportgericht belegt Marc-Nicolai Pfeifer, den Vorstandsvorsitzenden des Drittligisten Rot-Weiss Essen, im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

12.000 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 12.000 Euro belegt.