DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 10.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
In der zwölften Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 26. Januar 2024 warfen Kaiserslauterer Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere kleine Gummibälle, auf den Rasen. Die Partie musste daraufhin für drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Im Rahmen derselben Proteste warfen Kaiserslauterer Anhänger auch in der 30. Minute des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 4. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Zitronen, auf das Spielfeld. Die Partie musste daraufhin für fünf Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es ebenfalls eine Strafe von 5000 Euro.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.