DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für 1. FSV Mainz 05

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Mainzer Zuschauer ab der 51. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 17. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für knapp fünf Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
.jpg%3F1787298560)
Zwei Spiele Sperre für Düsseldorfs Hendrix
Das DFB-Sportgericht hat Jorrit Hendrix vom Drittligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.

341.500 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in von 341.500 Euro belegt.

Zwei Spiele Innenraumverbot für Kiels Sportlichen Leiter Meinhardt
Das DFB-Sportgericht hat Kevin Meinhardt, den Sportlichen Leiter Holstein Kiels, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschafsspiele sowie einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro belegt.