DFB-Sportgericht
1000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels beim SC Paderborn 07 am 5. April 2024 warfen Hertha-Anhänger mindestens zwei Papierrollen auf das Spielfeld.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

91.140 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
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Zwei Futsal-Bundesligaspiele Sperre für Pfarrkirchens Berovic
Das DFB-Sportgericht belegt Andreas Berovic vom YB Balkan Pfarrkirchen Futsal im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Futsal-Bundesligaspielen.

DFB-Sportgericht verhandelt Dzeko-Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am Donnerstag ab 12.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt am Main den Einspruch von Schalke-Stürmer Edin Dzeko gegen eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Geleitet wird die mündliche Verhandlung von Stephan Oberholz.