DFB-Sportgericht
1000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels beim SC Paderborn 07 am 5. April 2024 warfen Hertha-Anhänger mindestens zwei Papierrollen auf das Spielfeld.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

48.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des DFB belegt Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro.

Ein Spiel Sperre für Bremens Friedl
Das DFB-Sportgericht belegt Marco Friedl vom Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

DFB-Sportgericht hebt Sperre gegen Schalkes Ndiaye auf
Das DFB-Sportgericht hat den im Zweitligaspiel zwischen der SV Elversberg und dem FC Schalke 04 am 12. April 2026 gegen Schalkes Moussa Ndiaye ausgesprochenen Feldverweis aufgehoben. Eine automatisch eintretende Sperre entfällt damit.