DFB-Bundesgericht

Bundesgericht weist Berufung im Fall Lannert zurück

11.09.2025
Berufung zurückgewiesen: Bielefelds Christopher Lannert (3.v.l.) bleibt für zwei Spiele gesperrt Foto: imago

Nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main hat das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Berufung des Spielers Christopher Lannert vom Zweitligisten Arminia Bielefeld gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 5. September zurückgewiesen. Lannert bleibt damit für zwei Meisterschaftsspiele der Lizenzligen gesperrt.

Geleitet wurde die Verhandlung von Dr. Kostja von Keitz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts. Zur Urteilsbegründung sagte er: "Auch in der Berufungsverhandlung hat sich der Sachverhalt für das Gericht als Vereitelung einer offenkundigen Torchance dargestellt. Insofern kam für uns eine Anpassung oder Reduzierung der Strafe nicht infrage."

Lannert war in der 74. Minute der Zweitligapartie gegen Dynamo Dresden am 24. August 2025 von Schiedsrichter Tom Bauer mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Daraufhin war er am 27. August 2025 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Spielen belegt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Mit Urteil vom 5. September war dieser zurückgewiesen worden.

Kategorien: DFB-Bundesgericht

Autor: sl