DFB-Bundesgericht
Berufung von Hansa Rostock: Bundesgericht ändert Urteil ab
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Im Verfahren bezüglich des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel am 1. Februar 2025 in Rostock hat das Bundesgericht des DFB die Berufung des KSV Holstein zurückgewiesen. Auf die Berufung von Hansa Rostock wird das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. März abgeändert und neu gefasst. Das bei einem Spielstand von 4:3 für Hansa Rostock abgebrochene Meisterschaftsspiel wird für Holstein Kiel mit 0:2 Toren als verloren gewertet.
Nicht betroffen von dieser Entscheidung sind die im selben Zusammenhang ergangenen Urteile gegen den Verein Hansa Rostock wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und gegen drei seiner Spieler wegen krass sportwidrigen Verhaltens, bzw. wegen unsportlichen Verhaltens. Gegen diese war kein Rechtsmittel eingelegt worden.
Wegen des Verhaltens des Rostocker Spieler und der Rostocker Anhänger hatte Kiel dem Schiedsrichter in der 90. Minute des Spiels beim Stand von 4:3 für Hansa Rostock mitgeteilt, die Spielfortsetzung zu verweigern. Daraufhin musste dieser das Spiel abbrechen.
Zur Begründung des Urteils sagte Dr. Kostja von Keitz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: "Bei der Frage nach der Spielwertung ging es nicht darum, darüber zu befinden, wer mit seinem Verhalten gegen die Werte des DFB verstoßen hat. Es ging darum, ob Kiel eine Berechtigung hatte, das Spiel in eigener Verantwortung abzubrechen. Und das sehen wir nicht. Das Fehlverhalten der Rostocker Spieler und Anhänger mag kausal dafür gewesen sein, dass sich Kiel dazu entschlossen hat, nicht weiterzuspielen. Ein Mitverschulden am sodann durch den Schiedsrichter vorgenommenen Abbruch des Spiels setzt in Bezug auf Rostock aber voraus, dass Rostock die Entscheidung Kiels nach objektiven Gesichtspunkten zugerechnet werden kann. Dies ist aber nicht zu erkennen. Nur dann hätte aber ein diesbezügliches Mitverschulden der Rostocker vorgelegen – und nur dann hätte das Urteil anders ausfallen können."
Kategorien: DFB-Bundesgericht, DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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