DFB-Sportgericht
98.500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem Bundesligaspiel bei Borussia Mönchengladbach am 8. November 2025 zündeten Kölner Anhänger insgesamt mindestens 56 Bengalische Feuer und 30 Blinker. Zu Beginn der zweiten Halbzeit musste die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Geldstrafe kommt mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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