DFB-Sportgericht
242.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 242.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 80.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 10. Januar 2025 zündeten Leverkusener Zuschauer 62 Bengalische Feuer, neun Rauchkörper und einen Blinker. Die Geldstrafe dafür beträgt 72.000 Euro.
Darüber hinaus brannten Bayer-Anhänger im Rahmen des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Köln am 5. Februar 2025 mindestens 140 Bengalische Feuer und mindestens 30 Rauchtöpfe ab. Hierfür beträgt die Geldstrafe 170.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre gegen Mannheims Boyd
Das Sportgericht des DFB belegt Terrence Boyd vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Carlsen
Das Sportgericht des DFB sperrt Fredrik Carlsen vom FC Ingolstadt 04 wegen Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangener sportwidriger Handlung für drei Drittligaspiele. Luca Erlein von der TSG Hoffenheim II muss zweimal aussetzen.

Geldstrafe und teilweiser Zuschauerausschluss für den 1. FC Magdeburg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 186.600 Euro. Zudem ordnete das Sportgericht an, dass zwei Heimspiele der Meisterschaftsrunde unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden müssen.