DFB-Sportgericht
238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 79.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Bundesliga-Meisterschaftsspiels beim FC St. Pauli am 16. Mai 2026 zündeten Anhänger des VfL Wolfsburgs annähernd 140 Bengalische Feuer, 26 Raketen, 16 Rauchtöpfe, vier Böller und einen Blinker. Die Begegnung musste deshalb auch in der 80. Minute kurzzeitig unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
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Autor: dfb

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