DFB-Sportgericht
22.000 Euro Geldstrafe gegen Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8800 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2027 nachzuweisen wäre.
In der 10. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 9. August 2026 zeigte ein Essener Zuschauer nach dem Tor zum 1:0 für Essen den Hitlergruß.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
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Autor: dfb

Zwölf Wochen Funktionsverbot für Trainer Härtel
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