DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Verstößen gegen § 6 der DFB-Jugendordnung mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt.
Eintracht Frankfurt hatte in den Freundschaftsspielen beim FSV Geislitz am 20. Mai 2025 sowie beim SC Weimar am 21. Mai 2025 jeweils den erste 14 Jahre alten Niko Ilicevic eingesetzt. Dieser Einsatz in der Lizenzmannschaft stellt einen Verstoß gegen § 6 der DFB-Jugendordnung dar, die insbesondere dem Schutz der Juniorenspieler dient.
Juniorenspieler dürfen nur unter den in § 6 Nr. 2 der DFB-Jugendordnung genannten Voraussetzungen in Herren-Mannschaften auflaufen. Diese lagen hier nicht vor.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.