DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2025 zu erbringen.
Während des Meisterschaftsspiels zwischen Bayern München und dem 1. FSV Mainz 05 am 26. April 2025 in München hatten Münchner Fans ein provokativ beleidigendes Banner gezeigt, dessen Inhalt die Polizei verunglimpft.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: DFB

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.