DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2025 zu erbringen.
Während des Meisterschaftsspiels zwischen Bayern München und dem 1. FSV Mainz 05 am 26. April 2025 in München hatten Münchner Fans ein provokativ beleidigendes Banner gezeigt, dessen Inhalt die Polizei verunglimpft.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: DFB

Ein Spiel Sperre für Stuttgarts Assignon
Das DFB-Sportgericht belegt Lorenz Amegnon Assignon vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

98.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.100 Euro.

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.