DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2025 zu erbringen.
Während des Meisterschaftsspiels zwischen Bayern München und dem 1. FSV Mainz 05 am 26. April 2025 in München hatten Münchner Fans ein provokativ beleidigendes Banner gezeigt, dessen Inhalt die Polizei verunglimpft.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Autor: DFB

Zwei Spiele Sperre für Kölns Palm
Das DFB-Sportgericht hat Leni Palm vom Frauen-Zweitligisten 1. FC Köln II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Spiele der 2. Frauen-Bundesliga gesperrt.

Drei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens Gözüsirin
Das Sportgericht des DFB belegt Tarik Gözüsirin vom SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Spielen.

Zwei Spiele Sperre für Aachens Bajic
Das DFB-Sportgericht hat Stefan Bajic von Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen belegt.