DFB-Sportgericht
20.000 Euro Geldstrafe für den FC Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2025 zu erbringen.
Während des Meisterschaftsspiels zwischen Bayern München und dem 1. FSV Mainz 05 am 26. April 2025 in München hatten Münchner Fans ein provokativ beleidigendes Banner gezeigt, dessen Inhalt die Polizei verunglimpft.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: DFB

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.