DFB-Sportgericht
198.400 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 198.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 66.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels beim 1. FC Köln am 30. November 2024 zündeten Hannoveraner Zuschauer mindestens 110 Bengalische Feuer. Hierfür beträgt die Strafe 66.000 Euro.
Zudem brannten Hannover-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen den SC Paderborn am 22. Februar 2025 mindestens 90 pyrotechnische Gegenstände ab. Durch die Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff um eine Minute. Außerdem gelangte im Rahmen der Choreografie der 96-Zuschauer eine erhebliche Menge an Konfetti an der Eckfahne der Heimkurve auf das Spielfeld. Durch die Beseitigung des Konfettis verzögerte sich der Spielbeginn um weitere rund sechs Minuten. Zusätzlich entzündeten die Heimzuschauer während der Partie mindestens vier weitere pyrotechnische Gegenstände. Dafür gab es eine Strafe in Höhe von 82.200 Euro.
Darüber hinaus entzündeten Hannoveraner Anhänger zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 3. Mai 2025 mindestens zehn Rauchkörper und schossen mindestens vier Feuerwerksbatterien ab. Hierfür beträgt die Strafe 55.200 Euro.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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