DFB-Sportgericht
193.900 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 193.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 64.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Mit Beginn des Bundesligaspiels bei Holstein Kiel am 14. Januar 2025 zündeten Dortmunder Zuschauer mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände und schossen eine Rakete ab. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für drei Minuten unterbrochen werden. Darüber hinaus brannten BVB-Anhänger später weitere elf pyrotechnische Gegenstände ab. Die Geldstrafe hierfür beträgt 66.900 Euro.
Darüber hinaus brannten Dortmunder Zuschauer in der 46. Minute der Bundesligapartie bei Eintracht Frankfurt am 17. Januar 2025 ein Bengalisches Feuer ab, was eine Geldstrafe von 1000 Euro zur Folge hat. In der 89. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 8. Februar 2025 warfen sie ferner vier Getränkebecher Richtung der Auswechselbänke, was eine Geldstrafe von 4000 Euro ergibt.
Zudem zündeten BVB-Anhänger zu Beginn der Bundesligapartie beim VfL Bochum am 15. Februar 2025 mindestens 60 Bengalische Feuer und 30 Blinker. Aufgrund der Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 2. Minute für etwa 30 Sekunden unterbrochen werden. Später brannten Dortmunder Zuschauer weitere 14 Bengalische Feuer ab. Hiefür beträgt die Geldstrafe 122.000 Euro.
Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Würzburgs Farahnak
Das Sportgericht des DFB belegt Ebrahim Farahnak vom Drittligisten FC Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.

Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss für Waldhof Mannheim
Das DFB-Sportgericht belegt Mannheim wegen vier Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit 100.000 Euro Geldstrafe und zwei Heimspielen Zuschauerteilausschluss, eins davon auf Bewährung.

Zwei Spiele Sperre für Mannheims Thalhammer
Das Sportgericht des DFB belegt Maximilian Thalhammer vom SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Drittligaspielen.