DFB-Sportgericht
173.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 173.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 57.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
In der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 15. Februar 2025 zündeten Berliner Zuschauer ein Bengalisches Feuer. Die Geldstrafe hierfür beträgt 1000 Euro.
Darüber hinaus brannten Berliner Anhänger vor und während der Bundesligapartie bei Borussia Dortmund am 22. Februar 2025 72 pyrotechnische Gegenstände ab, was eine Geldstrafe von 72.000 Euro zur Folge hat. Während des Bundesligaspiels bei Bayer Leverkusen am 12. April 2025 entzündeten Berliner Zuschauer insgesamt neun pyrotechnische Gegenstände, was eine Geldstrafe von 9000 Euro ergibt.
Zudem zündeten Berliner Anhänger vor und während der Bundesligapartie gegen den VfB Stuttgart am 19. April 2025 insgesamt 17 Bengalische Feuer und zehn Rauchkörper. Hiefür beträgt die Geldstrafe 27.000 Euro. Im Rahmen der Bundesligapartie beim VfL Bochum am 27. April 2025 brannten Berliner Zuschauer mindestens 63 Bengalische Feuer und einen Rauchtopf ab, was eine Geldstrafe von 64.000 Euro ergibt.
Der Verein hat den fünf Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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