DFB-Sportgericht
159.500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 159.500 Euro belegt.
Während des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 2. November 2024 in Berlin zündeten Kölner Zuschauer mit Spielbeginn mindestens 134 pyrotechnische Gegenstände, von denen drei in den Innenraum geworfen wurden. Das Spiel musste aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden. Zudem brannten FC-Anhänger während und nach der Partie weitere 17 Bengalische Feuer ab. Hierfür beträgt die Strafe 93.300 Euro.
Zudem verschafften sich 50 bis 100 Kölner Anhänger vor Anpfiff der Zweitligabegegnung gegen den 1. FC Kaiserslautern am 18. Mai 2025 gewaltsam Einlass ins Stadion. Dabei wurde eine Ordnerin verletzt. Kölner Zuschauer entzündeten außerdem vor und während der Begegnung insgesamt 49 pyrotechnische Gegenstände. Nach Spielende stürmten mehrere tausend Anhänger des 1. FC Köln auf den Platz. Auf den Rängen und dem Spielfeld wurden dabei mindestens Bengalische Feuer abgebrannt. Dafür gab es eine Strafe von 66.200 Euro.
Von der Geldstrafe in Höhe von 93.300 Euro kann der Verein bis zu 31.100 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. Dezember 2025 zu erbringen. Von der Geldstrafe in Höhe von 66.200 Euro kann der Verein 22.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. März 2026 zu erbringen.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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