DFB-Sportgericht
151.000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 151.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 50.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
In der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 14. Januar 2025 zündeten Kieler Zuschauer mindestens 28 pyrotechnische Gegenstände. Zu Beginn der zweiten Halbzeit brannten sie darüber hinaus etwa 60 Bengalische Feuer ab, woraufhin die Begegnung aufgrund der Rauchentwicklung für sieben Minuten unterbrochen werden musste. Später folgten weitere elf Bengalische Feuer. Die Geldstrafe dafür beträgt 141.000 Euro.
Zudem brannten Kieler Anhänger im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 16. März 2025 sieben Bengalische Feuer, zwei Rauchtöpfe und einen Blinker ab. Hierfür beträgt die Geldstrafe 10.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

153.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 153.000 Euro belegt.

DFB-Sportgericht weist Einspruch von Dynamo Dresden zurück
Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung am Freitag den Einspruch der SG Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Einzelrichter-Urteil vom 20. Mai 2026 zurückgewiesen. Damit bleibt das Urteil des DFB-Sportgerichts unverändert.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch heute mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am heutigen Freitag ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.