DFB-Sportgericht
151.000 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 151.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 50.300 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
In der ersten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 14. Januar 2025 zündeten Kieler Zuschauer mindestens 28 pyrotechnische Gegenstände. Zu Beginn der zweiten Halbzeit brannten sie darüber hinaus etwa 60 Bengalische Feuer ab, woraufhin die Begegnung aufgrund der Rauchentwicklung für sieben Minuten unterbrochen werden musste. Später folgten weitere elf Bengalische Feuer. Die Geldstrafe dafür beträgt 141.000 Euro.
Zudem brannten Kieler Anhänger im Rahmen des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 16. März 2025 sieben Bengalische Feuer, zwei Rauchtöpfe und einen Blinker ab. Hierfür beträgt die Geldstrafe 10.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

44.400 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 44.400 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Schulz
Das DFB-Sportgericht belegt Victoria Schulz vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.