DFB-Sportgericht
149.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 149.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 49.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC St. Pauli am 14. Dezember 2024 zündeten Bremer Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Partie daraufhin erst mit knapp fünfminütiger Verspätung angepfiffen werden. In der 48. Minute brannten Bremer Anhänger zudem mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab, woraufhin die Begegnung wegen der starken Rauchentwicklung für zwölf Minuten unterbrochen werden musste. Die Geldstrafe dafür beträgt 75.000 Euro.
Darüber hinaus brannten Werder-Anhänger im Rahmen des DFB-Pokalspiels bei Arminia Bielefeld am 25. Februar 2025 mindestens 74 Bengalische Feuer ab. Hierfür beläuft sich die Geldstrafe auf 74.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

44.400 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 44.400 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Schulz
Das DFB-Sportgericht belegt Victoria Schulz vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.