DFB-Sportgericht
147.000 Euro Geldstrafe für die TSG Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 147.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 48.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Vor dem Bundesligaspiel gegen den VfB Stuttgart am 23. Februar 2025 zündeten Hoffenheimer Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer, wodurch sich der Anpfiff um knapp eine halbe Minute verzögerte. Die Geldstrafe dafür beläuft sich auf 36.000 Euro.
Darüber hinaus schossen TSG-Anhänger vor der Bundesligapartie gegen den 1. FC Heidenheim am 9. März 2025 zahlreiche Feuerwerkskörper aus mindestens acht Feuerwerksbatterien ab. Hierdurch verzögerte sich der Spielbeginn um mehr als eine Minute. Hierfür beträgt die Geldstrafe 100.000 Euro.
Zudem zündeten Hoffenheimer Zuschauer während des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 12. April 2025 zehn Rauchkörper und ein Bengalisches Feuer. Dafür gibt es eine Geldstrafe in Höhe von 11.000 Euro.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.