DFB-Sportgericht
128.800 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 42.900 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 29. März 2025 zündeten Zuschauer aus Kaiserslautern insgesamt 98 Bengalische Feuer und vier Feuerwerksbatterien. Hierfür beträgt die Strafe 98.800 Euro.
Zudem brannten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Magdeburg am 6. April 2025 20 Bengalische Feuer ab. Dafür gab es eine Strafe von 12.000 Euro.
Am 4. Mai 2025 brannten Kaiserslautern-Fans 16 Bengalische Feuer bei einer Choreo vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC ab. Hierfür beträgt die Strafe 9600 Euro.
Darüber hinaus zündeten FCK-Zuschauer vor dem Zweitligaspiels gegen SV Darmstadt 98 am 11. Mai 2025 14 Bengalische Feuer. Dafür gab es eine Strafe von 8400 Euro.
Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

44.400 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth
Das DFB-Sportgericht belegt den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 44.400 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Hamburgs Schulz
Das DFB-Sportgericht belegt Victoria Schulz vom Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Herthas Kownacki
Das DFB-Sportgericht belegt Dawid Kownacki von Hertha BSC im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.