DFB-Sportgericht
128.800 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 42.900 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 29. März 2025 zündeten Zuschauer aus Kaiserslautern insgesamt 98 Bengalische Feuer und vier Feuerwerksbatterien. Hierfür beträgt die Strafe 98.800 Euro.
Zudem brannten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Magdeburg am 6. April 2025 20 Bengalische Feuer ab. Dafür gab es eine Strafe von 12.000 Euro.
Am 4. Mai 2025 brannten Kaiserslautern-Fans 16 Bengalische Feuer bei einer Choreo vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC ab. Hierfür beträgt die Strafe 9600 Euro.
Darüber hinaus zündeten FCK-Zuschauer vor dem Zweitligaspiels gegen SV Darmstadt 98 am 11. Mai 2025 14 Bengalische Feuer. Dafür gab es eine Strafe von 8400 Euro.
Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

98.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 98.000 Euro.

Sportgericht verhandelt Dresdner Einspruch am 5. Juni mündlich
Das Sportgericht des DFB verhandelt am Freitag, 5. Juni 2026, ab 12.30 Uhr mündlich das Sportgerichtsverfahren gegen die SG Dynamo Dresden. Gegenstand der Verhandlung sind die Vorfälle im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga gegen Hertha BSC.

Zwei Spiele Sperre für Andernachs Krumscheid
Das DFB-Sportgericht belegt Sarah Krumscheid vom Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von zwei Spielen.