DFB-Sportgericht
128.800 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 128.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 42.900 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 29. März 2025 zündeten Zuschauer aus Kaiserslautern insgesamt 98 Bengalische Feuer und vier Feuerwerksbatterien. Hierfür beträgt die Strafe 98.800 Euro.
Zudem brannten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel beim 1. FC Magdeburg am 6. April 2025 20 Bengalische Feuer ab. Dafür gab es eine Strafe von 12.000 Euro.
Am 4. Mai 2025 brannten Kaiserslautern-Fans 16 Bengalische Feuer bei einer Choreo vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC ab. Hierfür beträgt die Strafe 9600 Euro.
Darüber hinaus zündeten FCK-Zuschauer vor dem Zweitligaspiels gegen SV Darmstadt 98 am 11. Mai 2025 14 Bengalische Feuer. Dafür gab es eine Strafe von 8400 Euro.
Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Pokalspiel Sperre für Bochums Strompf
Das DFB-Sportgericht belegt Philipp Strompf vom Zweitligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem DFB-Pokalspiel.

30.800 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen
Das DFB-Sportgericht hat Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.800 Euro belegt.

Zwei Spiele Sperre für Mainzer Nebel
Das Sportgericht des DFB belegt Paul Nebel vom Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.