DFB-Sportgericht
123.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 123.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 40.600 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 8. Dezember 2024 zündeten Freiburger Zuschauer 16 Bengalische Feuer und sechs Blinker. Die Geldstrafe hierfür beträgt 22.000 Euro.
Zudem brannten Freiburger Anhänger zu Beginn des Bundesligabegegnung bei Bayer 04 Leverkusen am 21. Dezember 2024 mindestens 40 Bengalische Feuer ab. Das Spiel musste aufgrund der Rauchentwicklung für drei Minuten unterbrochen werden. Dafür gibt es eine Geldstrafe von 52.000 Euro.
Außerdem zündeten Freiburger Zuschauer zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Holstein Kiel am 11. Januar 2025 ein Bengalisches Feuer. Die Geldstrafe dafür beläuft sich auf 1000 Euro.
Auch während der Bundesligapartie beim FC Augsburg am 2. März 2025 brannten Freiburger Anhänger zwölf Bengalische Feuer ab. Hierfür beträgt die Geldstrafe 12.000 Euro.
Des Weiteren entzündeten Freiburger Anhänger während des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 15. März 2025 insgesamt 33 Bengalische Feuer und mindestens drei Rauchtöpfe. Das hat eine Geldstrafe von 36.000 Euro zur Folge.
Der Verein hat den fünf Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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