DFB-Sportgericht
119.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 119.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 39.650 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen die TSG Hoffenheim am 25. April 2026 brannten Hamburger Anhänger im Rahmen einer Choreo mindestens 50 Pyroartikel ab. Zu Beginn der zweiten Halbzeit wurden mindestens 46 weitere pyrotechnische Gegenstände entzündet. Der Wiederanpfiff verzögerte sich durch die enorme Rauchentwicklung um knapp sieben Minuten.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann der Verein binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen.
Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt (aber nicht ausschließlich) an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, die mit ihren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

125.500 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
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238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt.

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