DFB-Sportgericht
111.600 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 111.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 37.200 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Vor, während und nach dem Zweitlligaspiel gegen den 1. FC Köln am 1. März 2025 zündeten Karlsruher Zuschauer mindestens 186 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Münchens Jackson
Das Sportgericht des DFB belegt Nicolas Jackson vom Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Sportgericht verwirft Einspruch gegen Diaz-Platzverweis
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Bayern München gegen die Gelb‑Rote Karte von Luis Díaz aus dem Bundesligaspiel bei Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren als unbegründet verworfen.

Drei Futsal-Bundesligaspiele Sperre für Lirias Jakupovic
Das DFB-Sportgericht belegt Alen Jakupovic vom FC Liria im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters mit einer Sperre von drei Futsal-Bundesligaspielen.