DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3300 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 15. Dezember 2024 zeigte ein Osnabrücker Anhänger mehrmals einen verbotenen Gruß in Richtung des Essener Zuschauerbereichs. Der Täter konnte ermittelt werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

78.300 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.300 Euro belegt.

59.750 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das DFB-Sportgericht belegt Zweitliga-Aufsteiger FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 59.750 Euro.
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Jeweils 260.000 Euro Geldstrafe für Bayern und Stuttgart
Nach den massiven Pyrotechnik-Vorkommnissen im Rahmen des DFB-Pokalendspiels zwischen dem FC Bayern München und dem VfB Stuttgart in Berlin hat das Sportgericht des DFB beide Finalisten mit Geldstrafen von jeweils 260.000 Euro belegt.