DFB-Sportgericht
10.000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3300 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 15. Dezember 2024 zeigte ein Osnabrücker Anhänger mehrmals einen verbotenen Gruß in Richtung des Essener Zuschauerbereichs. Der Täter konnte ermittelt werden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Autor: dfb

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