Menschenrechte: Entwicklung im Fußball

Im Jahr 2016 nahm die FIFA als erster internationaler Sportverband die Achtung der Menschenrechte in ihre Satzung auf. Die im Jahr 2017 veröffentlichte FIFA-Menschenrechtspolitik dient einerseits als Verhaltenskodex, richtet sich aber auch an Mitgliedsverbände und weitere Interessengruppen, mit denen die FIFA bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten in Berührung kommt.

Seit November 2017 besteht die Praxis der FIFA, bei den Vergaben aller FIFA-Turniere menschenrechtliche Mindestkriterien zugrunde zu legen und entsprechende Standards z.B. im Hinblick auf Arbeitsschutz, freie Meinungsäußerung oder Inklusion von vorneherein zu gewährleisten.

Die UEFA hat im Jahr 2018 in einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding - MoU) mit dem Europarat eine Zusammenarbeit zum Thema Menschenrechte vereinbart. Sie soll sowohl im Rahmen von Turnieren als auch darüber hinaus Anwendung finden.