1500 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 13. Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 23. Oktober 2021 wurden aus dem Karlsruher Zuschauerbereich mindestens vier Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 2000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

In der 13. Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 23. Oktober 2021 wurden aus dem Karlsruher Zuschauerbereich mindestens vier Becher in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 2000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.