14.250 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den 1. FC Union Berlin am 24. Oktober 2021 zündeten Stuttgarter Zuschauer mindestens vier Rauchtöpfe. In der 61. Minute wurden sieben, in der 76. Minute acht weitere Bengalische Feuer im Stuttgarter Zuschauerbereich abgebrannt.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 19.000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 14.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 4750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2022 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den 1. FC Union Berlin am 24. Oktober 2021 zündeten Stuttgarter Zuschauer mindestens vier Rauchtöpfe. In der 61. Minute wurden sieben, in der 76. Minute acht weitere Bengalische Feuer im Stuttgarter Zuschauerbereich abgebrannt.

Die am gültigen Strafenkatalog orientierte Geldstrafe hätte im Normalfall bei 19.000 Euro gelegen. Das DFB-Sportgericht gewährt momentan aber einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.