1000 Euro Geldstrafe für Dresdens Koné

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Moussa Koné vom Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Koné hatte in der 18. Minute des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 29. September 2019 nach einem Torerfolg sein Trikot bis zum Hals hochgezogen und unter seinem Trikot ein Shirt mit einer persönlichen Botschaft präsentiert.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Moussa Koné vom Zweitligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.

Koné hatte in der 18. Minute des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 29. September 2019 nach einem Torerfolg sein Trikot bis zum Hals hochgezogen und unter seinem Trikot ein Shirt mit einer persönlichen Botschaft präsentiert.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.