DFB-Sportgericht

Zwei Spiele Sperre für Nürnbergs Krammer

29.04.2025
Sah gegen den SV Meppen früh die Rote Karte: Kristin Krammer Foto: Imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kristin Krammer vom Frauen-Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 2. Frauen-Bundesliga belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele ihres Vereins gesperrt.

Krammer war in der 27. Minute der Zweitligapartie gegen den SV Meppen am 27. April 2025 von Schiedsrichterin Lara Wolf des Feldes verwiesen worden.

Die Spielerin beziehungsweise ihr Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Ein Spiel Innenraumverbot für Hoffenheims Teamarzt Kern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dr. Ralph Kern, Teamarzt des Bundesligisten TSG Hoffenheim, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Bundesliga-Meisterschaftsspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Teamarzt darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Kern hatte sich in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 26. April 2025 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team um Benjamin Brand verhalten und daraufhin die Rote Karte gesehen.

Der Teamarzt beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Autor: dfb