DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Sperre für Heidenheims Dorsch und Hoffenheims Nsoki

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Niklas Dorsch vom Bundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Dorsch war in der 80. Minute der Bundesligapartie gegen den 1. FSV Mainz 05 am 28. September 2024 von Schiedsrichter Florian Exner des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Nsoki
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stanley Nsoki vom Bundesligisten TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Nsoki war in der 18. Minute der Bundesligapartie gegen den SV Werder Bremen am 29. September 2024 von Schiedsrichter Tobias Reichel des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Andernachs Krumscheid
Das DFB-Sportgericht belegt Sarah Krumscheid vom Frauen-Zweitligisten SG 99 Andernach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von zwei Spielen.

2000 Euro Geldstrafe für Darmstadts Trainer Kohfeldt
Das DFB-Sportgericht belegt Florian Kohfeldt, Trainer des Zweitligisten SV Darmstadt 98, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro.

Geldstrafen, Zuschauerteilausschluss und Auflagen für Dresden und Hertha
In den Verfahren bezüglich der Vorfälle im Zweitligaspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC am 4. April 2026 in Dresden hat das DFB-Sportgericht nach Antragstellung durch den DFB-Kontrollausschuss seine Entscheidungen mitgeteilt.