DFB-Sportgericht
Zwei Spiele Innenraumverbot für Leipzigs Torwarttrainer Gurski

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Gurski, Torwarttrainer des Frauen-Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele der Frauen-Bundesliga belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Gurski hatte sich in der neunten Minute der Nachspielzeit des Frauen-Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 9. November 2025 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterinnen-Team um Annika Kost verhalten und daraufhin von der Unparteiischen die Rote Karte gesehen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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