3. Liga
Ständiges Schiedsgericht weist Rostocker Klage gegen DFB ab
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Das Ständige Schiedsgericht der 3. Liga hat seine Entscheidung im Verfahren zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) getroffen und die Klage des Drittligisten zurückgewiesen. Das unabhängige Gremium bewertete die Klage, die der Klub gegen die Absetzung seines Ligaspiels im März bei der SpVgg Unterhaching erhoben hatte, in seinem Urteil als unzulässig und unbegründet.
Die Spielleitung des DFB hatte die Partie des 26. Spieltags in der 3. Liga wenige Tage vor dem ursprünglichen Termin abgesagt, weil der Sportpark Unterhaching kurzfristig von der Gemeinde gesperrt worden war. Gegen diese Entscheidung hatte der F.C. Hansa Einspruch vor dem DFB-Spielausschuss und später Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Rostock machte dabei ein schuldhaftes Verhalten der SpVgg Unterhaching geltend.
Schon DFB-Bundesgericht wies Beschwerde zurück
Der DFB-Spielausschuss und das DFB-Bundesgericht hatten die Rostocker Beschwerde zurückgewiesen. Daraufhin rief der Klub das Ständige Schiedsgericht an. Der DFB setzte zwischenzeitlich einen Nachholtermin für das Spiel an, das Rostock mit 2:0 gewann. Der Klub verfolgte die Klage dennoch weiter.
Im Schiedsgerichtsverfahren forderte der F.C. Hansa unter anderem die Feststellung, dass die Begegnung unabhängig von ihrem späteren sportlichen Ausgang mit 2:0 für Rostock hätte gewertet werden müssen. Dies wurde vom Ständigen Schiedsgericht jetzt zurückgewiesen.
Das Ständige Schiedsgericht der 3. Liga ist eine neutrale Instanz, die über Streitigkeiten zwischen Vereinen der 3. Liga und dem DFB entscheidet. Es handelt sich um ein Schiedsgericht gemäß §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung und ist unabhängig von den Verbandsgerichten des DFB und vom DFB selbst.
Kategorien: 3. Liga
Autor: jb

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